AGB


Hier können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einsehen.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PRODUKTE

BAUTENSCHUTZ BUSCHEK GMBH

1.0 PRÄAMBEL


1.1 Die Bautenschutz Buschek GmbH (im Folgenden Buschek) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB-P). Diese gelten auch für alle zukünftigen Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Für den Fall, dass der Käufer als Verbraucher im Sinne des KSchG zu qualifizieren ist, werden die AGB-P im Sinne der zwingenden Bestimmungen des KSchG modifiziert.

1.3 Die AGB-P gelten auch dann, wenn anderslautenden Bedingungen des Käufers nicht widersprochen wird. Diese werden nur dann wirksam vereinbart, wenn sie vor Einlangen der Auftragsbestätigung schriftlich von Buschek anerkannt werden.

1.4 Entgegenstehende von diesen AGB-P abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

1.5 Nach diesen AGB-P abzugebende Erklärungen können auch – soweit nichts anderes bestimmt ist – mittels Telefax oder Email abgegeben werden.

1.6 Buschek ist berechtigt, diese Bedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu ändern und zu ergänzen. Für den Fall, dass der Käufer nicht binnen 1 Monat seine Zustimmung zu den geänderten AGB-P erteilt, wird der Buschek das Recht eingeräumt, vom Vertrag zurückzutreten.

1.7 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB-P unwirksam sind oder werden, sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Aufträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.8 Vereinbart wird die Anwendbarkeit der entsprechenden technischen ÖNORMEN. Dies gilt nicht für in diesen ÖNORMEN enthaltene Bestimmungen, welche diesen AGB-P widersprechen, in diesem Fall gehen die Bestimmungen dieser AGB-P oder eine gesondert zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung vor.

1.9 Nicht anwendbar ist die ÖNORM B 2110, es sei denn die Parteien vereinbart gesondert ihre Verbindlichkeit.

2.0 ENTGELT


2.1 Die Preise bemessen sich nach den am Tag der Versendung gültigen Listenpreisen in EUR exkl. USt und sonstiger Kosten (zB Transportkosten).

2.2 Die verrechnete Menge bestimmt sich nach den von Buschek auf einer geeichten Werkswaage gemessenen Abgangs-Gewichten. Fehlmengen von bis zu 5 % dürfen vom Käufer nicht beanstandet werden.

2.3 Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können ausnahmslos nur auf das in der Rechnung angegebene Konto von Buschek erfolgen. Die Vertretungen von Buschek sind nicht zum Inkasso berechtigt.

2.4 Das Entgelt ist jeweils mit Rechnungslegung durch Buschek binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Eine Zahlung gilt erst mit dem Tag als geleistet, an dem Buschek darüber verfügen kann. Es wird kein Haftrücklass gewährt. Bei Zahlungsverzug werden – unbeschadet weitergehender Ansprüche – die jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinsen (für Unternehmer derzeit 9,2 % über dem Basiszinssatz, für Konsumenten derzeit 4 %) verrechnet.

2.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen zurückzubehalten.

2.6 Bei Verzug des Käufers mit einer vertraglichen Verpflichtung sind sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Mahn-, Inkasso und Rechtsanwaltskosten vom Käufer zu tragen.

2.7 Sollte im Einzelfall schriftlich ein Preisnachlass vereinbart werden, gilt der reduzierte Preis nur bei fristgerechter Zahlung des Käufers, andernfalls eine Nachverrechnung des Differenzpreises erfolgt.

2.8 Bei einer nicht Buschek zuzurechnenden Vertragsauflösung verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Pönale in der Höhe von EUR 20% des vereinbarten Gesamtentgelts zu. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt davon unberührt.

2.9 Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Forderungen gegen Buschek aus sämtlichen Rechtsbeziehungen – sowohl vertraglicher als auch gesetzlicher – Natur ist ausgeschlossen.

3.0 LIEFERUNG


3.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers (ex works).

3.2 Dies gilt nicht bei einem vereinbarten Transport durch werkseigene Fahrzeuge von Buschek, allerdings ist die Haftung in diesem Fall auf Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Zufahrtstraße befahrbar ist. Weiters hat der Käufer bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche Sorge dafür zu tragen, dass etwaige Beanstandungen schriftlich auf dem Transportschein vermerkt werden.

3.3 Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverluste etc nur auf schriftliche Anordnung des Käufers auf seine Rechnung versichert.

3.4 Die Angaben über Lieferfristen sind stets unverbindlich. Buschek bemüht sich diese nach Möglichkeit einzuhalten. Buschek nicht zuzurechnende Ereignisse wie Fälle höherer Gewalt, Rohstoffmängel oder Betriebsstörungen in eigenen oder dritten Betrieben entbinden Buschek während ihrer Dauer von der rechtzeitigen Erfüllung sowie von allen daraus abzuleitenden Ansprüchen.

3.5 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich angenommen wird. In diesem Fall wird Buschek die Ware auf Kosten des Käufers lagern. Darüber hinausgehende Ansprüche von Buschek bleiben davon unberührt.

4.0 GEWÄHRLEISTUNG


4.1 Der Käufer verpflichtet sich die Ware bei Übernahme zu überprüfen. Allfällige Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens aber binnen 3 Tagen, schriftlich gegenüber Buschek unter Angabe der Art und des Umfangs des Mangels bekannt zu geben. Die Ware ist bis zur endgültigen Klärung bei sonstigem Haftungsausschluss nicht zu verwenden und vom Käufer ordnungsgemäß zu lagern.

4.2 Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge kann Buschek innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl einen Nachtrag des Fehlenden, eine Verbesserung der Sache oder deren Austausch vornehmen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind der Höhe nach auf den Wert des mangelhaften, von Buschek gelieferten Produktes beschränkt.

4.3 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe (Datum der Schlussrechnung bzw. der Teilrechnung) und beträgt 6 Monate (auch für verborgene Mängel).

4.4 Buschek haftet dem Käufer für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Die Haftung ist begrenzt mit dem Auftragswert und Schadenersatzansprüche sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber binnen 3 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, geltend zu machen.

4.5 Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Mangelfolgeschäden sowie entgangenem Gewinn. Ausgeschlossen wird weiters die Anwendbarkeit von § 933b ABGB.

4.6 Wird Buschek innerhalb der Gewährleistungsfrist vom Käufer zur Begutachtung eines Schadensfalles konsultiert und stellt sich heraus, dass der Mangel nicht von Buschek zu vertreten ist, werden dem Käufer die entstandenen Begutachtungskosten (insbesondere Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.

4.7 Buschek sichert die Verwendung von bewährten Rohstoffen und eine sorgfältige Herstellung zu. Es wird keine Gewährleistung für eine Verwendungseignung übernommen, wenn diese auf eine unsachgemäße Verarbeitung oder eine nicht geeignete Beschaffenheit des Untergrundes zurückzuführen ist.

4.8 Verarbeitungs- und Beratungshinweise sind nur dann verbindlich, wenn diese Hinweise von Buschek schriftlich und bezogen auf ein bestimmtes, ihr in allen Details bekanntes Bauvorhaben gegeben werden. Davon abgesehen ist der Käufer verpflichtet, die gegebenen Hinweise unter Berücksichtigung der Produktbeschreibungen, Eigenschaften der Ware und des konkreten Verwendungszwecks zu prüfen und bei Zweifeln gegebenenfalls einen Fachmann hinzuzuziehen.

4.9 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Muster von Buschek nur eine Orientierungshilfe darstellen, und keine Haftung für Abweichungen der Töne bei Farb- und Putzlieferungen gegenüber den Mustern oder innerhalb der Muster oder bei Nachbestellungen besteht.

4.10 Der Käufer ist verpflichtet, alle Warn- und sonstigen Hinweise, insbesondere die Datenblätter, welche sich auf der Ware bzw. im Internet auf der Homepage der Buschek (www.buschek.at) befinden, sowohl bei eigener Verwendung als auch bei Weitergabe an Dritte zu beachten. Eine Haftung von Buschek resultierend aus einem Verstoß gegen diese Informationen ist sowohl gegenüber dem Käufer als auch gegenüber Dritten ausgeschlossen.

4.11 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass Frost nachteilige Auswirkungen auf flüssige Stoffe hat. Wird trotzdem bei kalter Witterung die Verladung verlangt, so trägt das damit verbundene Risiko der Käufer. 4.12 Retournierte Waren werden von Buschek nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung in originalverpacktem, tadellosem Zustand übernommen. Buschek ist berechtigt, pauschal 20 % des Rechnungsbetrages als Manipulationsspesen – mindestens jedoch EUR 50,- pro Vorgang – in Rechnung zu stellen. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen ist jedenfalls ausgeschlossen.

5.0 EIGENTUMSVORBEHALT


5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware bis zur Verbindung mit der Liegenschaft (dem Gebäude) im Eigentum von Buschek. Bei Verarbeitung oder Vermengung entsteht Miteigentum im Verhältnis der Wertanteile.

5.2 Vor vollständiger Bezahlung der Ware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung unzulässig. Pfändung und jede andere Gefährdung des Eigentums der Buschek sind bei sonstiger Schad- und Klaglosstellung sofort anzuzeigen.

6.0 AUFLÖSUNG DES VERTRAGES


6.1 Das Vertragsverhältnis endet grundsätzlich mit der Erfüllung der Bestellung.

6.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von Buschek schriftlich gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
– wenn der Käufer wesentliche Vertragspflichten verletzt
– wenn der Käufer nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Käufers, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen, und dieser auf Begehren von Buschek weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistungserbringung von Buschek eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse Buschek bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren (Unsicherheitseinrede).

6.3 Unterbleibt die Lieferung der Ware aus Gründen, die auf Seiten des Käufers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Buschek, so behält Buschek den Anspruch auf Zahlung der bisher erbrachten Leistungen oder der vereinbarten Pönale gemäß Punkt 2.8. Schadenersatzansprüche des Käufers aufgrund einer berechtigen Vertragsauflösung von Buschek sind ausgeschlossen.

7.0 SCHLUSSBESTIMMUNGEN


7.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen sowohl vertraglicher als auch gesetzlicher Natur zwischen Buschek und dem Käufer unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie der Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht.

7.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Buschek. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, einschließlich vorvertraglicher Schuldverhältnisse, oder sonstiger Rechtsverhältnisse zwischen Buschek und dem Käufer gilt, falls nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen anderes vorsehen, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Eisenstadt.

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